[151] cif (seltener caf), im Handel gebräuchliche Abkürzung für engl. »cost, insurance (assurance), freight«, bedeutet, daß der Verkäufer die Kosten für Verladung (einschließlich aller während der Beförderung auch durch unvorhergesehene Ereignisse entstehenden Kosten), Versicherung und Fracht bis zu dem (Außen-) Hafen des Bestimmungsorts zu tragen hat.