Porto

Portotarif und Postgebühren im Deutschen Reich.

I. Portotabelle

Tabelle

* Diese Sätze werden auch für die in Postorten zu bestellen den Eilbriefsendungen und Eilpakete nach Österreich-Ungarn erhoben; im Landbestellbezirk wird unter Umständen eine Ergänzungsgebühr vom Empfänger erhoben. Nach dem übrigen Ausland, soweit Eilsendungen nach Auskunft am Postschalter zulässig sind, werden vom Absender meist 25 Pf., der Rest vom Empfänger erhoben. In London Sonntags zu bestellende Briefsendungen müssen die Bezeichnung: ›Expreßbestellung am Sonntag‹ tragen.

11. Einsammlungsgebühr für die dem Landbriefträger mitgegebenen Einschreib- und Wertbriefe, Pakete bis 2,5 kg und Postanweisungen 5 Pf. Nebengebühr; für Pakete über 2,5 kg 20 Pf.; für vom Paketbesteller abgeholte Pakete 10 Pf., Bestellungsschreiben frei.

12. Einschreibgebühr: für jede Sendung jeglicher Art 20 Pf.; bei Auflieferung außerhalb der Schalterstunden außerdem 20 Pf. Einlieferungsgebühr.

13. Formulare zu unfrankierten Postkarten, zu Postpaketadressen, Postaufträgen und Postanweisungen, auch solchen nach dein Auslande, zu Zustellungsurkunden 10 Stück 5 Pf.; zu Postanweisungen mit angehängter Postkarte 5 Stück 5 Pf.

14. Geldbriefe (Wertbriefe, Briefe mit Wertangabe) innerhalb Deutschlands und nach Österreich-Ungarn nebst Liechtenstein bis zum Meistgewicht von 250 g auf Entfernungen bis 10 geographische Meilen (1. Zone) 20 Pf., auf weitere Entfernungen 40 Pf. Porto und für je 300 Mk. 5 Pf. (mindestens 10 Pf.) Versicherungsgebühr; für unfrankierte Geldbriefe 10 Pf. Portozuschlag. Für Wertbriefe nach dem Auslande, soweit nach Auskunft am Postschalter zulässig, außer dem Porto für Einschreibbriefe noch eine Versicherungsgebühr von 8–24 Pf. (seltener bis 48 Pf.) für je 240 Mk.; für Kästchen mit Wertangabe bis zum Meistgewicht bis 1 kg von 60–240 Pf. (seltener bis 480 Pf.) Porto.

15. Geschäftspapiere, s. Nr. 1: Portotabelle unter C.

16. Kästchen mit Wertangabe, s. Nr. 14: Geldbriefe.

17. Kreuzbänder, s. Nr. 1: Portotabelle unter B.

18. Landbestellgeld, s. Nr. 6: Bestellgeld im Landbestellbezirk.

19. Laufschreibengebühr: 20 Pf.

20. Marinebriefe und Postanweisungen an die Besatzung der Kriegsschiffe, s. Artikel ›Marinebriefsendungen‹.

21. Muster ohne Wert, s. Nr. 1: Portotabelle unter D.

22. Nachlieferungsgebühr für Nachlieferung von Zeitungsnummern bei verspäteter Bestellung: 10 Pf.

23. Nachnahme, s. Nr. 33: Postnachnahmesendungen.

24. Nach- und Rücksendungsporto und Versicherungsgebühr: nur bei Paketen und Geldbriefen.

25. Pakete, frankierte, innerhalb Deutschlands und nach Österreich-Ungarn nebst Liechtenstein:

Tabelle

Für unfrankierte Pakete bis 5 kg 10 Pf. Portozuschlag. Pur Sperrgut (z.B. Käfige mit lebenden Tieren): die Hälfte des Portos mehr. Für Pakete mit Wertangabe: außer dem Porto 5 Pf. Versicherungsgebühr für je 300 Mk., mindestens 10 Pf. Für dringende Pakete (Einschreiben und Wertangabe unzulässig): außer dem Porto noch Sondergebühr von 1 Mk. und Eilbestellgebühr (Ausland s. Nr. 31 u. 35).

26. Portostundungsgebühr: für jede gestundete Mark 5 Pf., mindestens 50 Pf. monatlich.

27. Portovergünstigung, s. Nr. 39: Soldatensendungen.

28. Postanweisungen innerhalb Deutschlands und nach den deutschen Schutzgebieten bis 5 Mk. 10 Pf., über 5 bis 100 Mk. 20 Pf., über 100–200 Mk. 30 Pf., über 200–400 Mk. 40 Pf., über 400–600 Mk. 50 Pf., über 600–800 Mk. 60 Pf. Gebühr (die etwa Angehängte Postkarte muß frankiert werden); nach Österreich-Ungarn bis 1000 Kronen (= 850 Mk. 70 Pf.) für je 20 Mk. 10 Pf., mindestens 20 Pf. Gebühr; nach den dem internationalen Postanweisungsabkommen beigetretenen Ländern für je 40 Mk. 20 Pf. Gebühr; nach Nichtvereinsländern meist für je 20 Mk. 20 Pf. Gebühr. Nach Luxemburg, Dänemark und den deutschen Postanstalten im Ausland ermäßigte Gebührensätze. Einzelheiten über Zulässigkeit, Meistbetrag und Währungsverhältnisse am Postschalter erfragen.

29. Postaufträge innerhalb Deutschlands: für den Postauftragsbrief (Frankozwang) 30 Pf.; vom eingezogenen Betrag wird die Postanweisungsgebühr abgezogen; für die Übersendung eines angenommenen Wechsels 30 Pf.; für Postaufträge zur Goldeinziehung nach dem Ausland, soweit nach Auskunft am Postschalter zulässig, Gebühr für Einschreibbrief (Frankozwang), die Geldübersendung erfolgt mittels Abrechnungszettels, auf dem die abgezogene Postanweisungsgebühr, die Einziehungsgebühr (10 Centimen) für jedes Wertpapier und die etwaige Stempelgebühr vermerkt sind.

30. Postausweiskarten (Legitimation zur Empfangnahme von Wertsendungen): 50 Pf. auf ein Jahr.

31. Postfrachtstücke, Pakete nach dem Ausland, die nicht unter den Begriff ›Postpakete‹ fallen. Die Versendungsbedingungen und Taxen füllen 123 Seiten des Paketposttarifs. Einzelheiten am Postschalter erfragen.

32. Postkarten, s. Nr. 1F und Artikel ›Postkarte‹.

33. Postnachnahmesendungen: innerhalb Deutschlands 1) Porto wie bei gleichartigen Sendungen ohne Nachnahme sowie die etwaige Einschreib- und Versicherungsgebühr. 2) 10 Pf. Vorzeigegebühr und 3) für die Geldübersendung die Postanweisungsgebühr; nach dem Auslande kann Nachnahme, soweit nach Auskunft am Postschalter zulässig, nur auf Postpakete, Postfrachtstücke, eingeschriebene Briefsendungen sowie Briefe und Kästchen mit Wertangabe genommen werden.

34. Postortssendungen: Taxen gleich mit den für Briefsendungen im Orts- und Nachbarortsverkehr (s. Nr. 1: Portotabelle) und für Pakete und Geldbriefe in der 1. Zone.

35. Postpaket, Pakete nach dem Ausland bis 5 kg, nach den Vereinigten Staaten von Amerika nur bis 2 kg, nach Spanien, Paraguay, Bolivia und Brasilien nur bis 3 kg. Frankozwang. Porto schwankt zwischen 1 Mk. und 5 Mk. für das Postpaket, steigt vereinzelt bis 20 Mk. Einzelheiten am Postschalter erfragen.

36. Rohrpostsendungen im Rohrpostbezirk Berlin: für Rohrpostkarten 25 Pf.; Rohrpostbriefe 30 Pf.; für streckenweise mit der Rohrpost beförderte gewöhnliche Postkarten und Briefe von geringer Ausdehnung aus oder nach ändern Orten außer dem tarifmäßigen Porto noch die Rohrpostgebühr von 25, bez. 30 Pf.

37. Rückscheingebühr: 20 Pf., Frankozwang.

38. Schließfächer: 12 Mk., für größere Fächer 18 Mk. jährlich.

39. Soldatensendungen innerhalb Deutschlands mit dem Vermerk ›Soldatenbrief eigene Angelegenheit des Empfängers‹: gewöhnliche Briefsendungen bis 60 g an Militärs bis zum Feldwebel, Wachtmeister, Oberdeckoffizier einschließlich aufwärts portofrei, jedoch au Beurlaubte und Einjährig-Freiwillige portopflichtig; für Postanweisungen bis 15 Mk. 10 Pf. Gebühr; für gewöhnliche Pakete bis 3 kg 20 Pf.

40. Telegraphische Postanweisung: Postanweisungs-, Telegramm- und nach Belieben Eilbestellgebühr.

41. Umtausch verdorbener Briefmarken erfolgt gegen gleichartige neue; bei Postanweisungen, Postkarten etc. wird für jedes Stück 1 Pf. abgezogen.

42. Unbestellbarkeitsmeldung bei Paketen: 20 Pf.

43. Versicherungsgebühr, s. Nr. 14: Geldbriefe, u. Nr. 25: Pakete.

44. Verzollungsgebühr für zollamtliche Schlußabfertigung durch einen Postbeamten: 20 Pf.

45. Warenproben, s. Nr. 1: Portotabelle unter D.

46. Wertbriefe, s. Nr. 14: Geldbriefe.

47. Zeitungsbestellgeld im Orts- und Landbestellbezirk monatlich für jedes Exemplar einer seltener als wöchentlich einmal abzutragenden Zeitung und für amtliche Verordnungsblätter 2 Pf. Für eine Zeitung,

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48. Zeitungsgebühr zahlt der Zeitungsverleger: 2 Pf. für jeden Monat der Bezugszeit, 15 Pf. jährlich für jedes Erscheinen in der Woche und 10 Pf. jährlich für jedes Kilogramm Jahresgewicht.

49. Zeitungsüberweisung: 50 Pf.; zurück kostenfrei.

50. Zurückziehung von Postsendungen oder Änderungen der Aufschrift: Gebühr für den postseitig abzusendenden Einschreibbrief oder das abzulassende Telegramm.

51. Zustellungsurkunde: außer dem Briefporto eine Zustellungsgebühr von 20 Pf.; für die Rücksendung der Urkunde im Fernverkehr 10 Pf.; im Nachbarortsverkehr 5 Pf., im Ortsverkehr kostenfrei.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908.
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