§. 3.

[148] Die Applicatur ist dreyfach: Die ganze Applicatur; die halbe Applicatur; und die zusammen gesetzte oder vermischte Applicatur. Vielleicht sind einige, welche diese meine dritte Applicatur als etwas überflüssiges ansehen: weil sie von der ganzen und halben zusammen gesetzet ist. Allein ich weis gewiß, man wird sie bey genauerem Einsehen, nicht nur nützlich, sondern auch nothwendig finden.

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 148.
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