[148] Die Applicatur ist dreyfach: Die ganze Applicatur; die halbe Applicatur; und die zusammen gesetzte oder vermischte Applicatur. Vielleicht sind einige, welche diese meine dritte Applicatur als etwas überflüssiges ansehen: weil sie von der ganzen und halben zusammen gesetzet ist. Allein ich weis gewiß, man wird sie bey genauerem Einsehen, nicht nur nützlich, sondern auch nothwendig finden.