§. 11.

[74] Zwo Noten im zweyten und vierten Viertheile, deren eine punctiert ist, werden allezeit mit dem Hinaufstriche, doch so, zusammen genommen: daß, wenn der Punct bey der ersten Note stehet, der Bogen bey dem Puncte aufgehoben, und die erste Note von der letztern merklich unterschieden, die letztere aber ganz spät ergriffen wird. Z.E.


11.
Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 74.
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