[89] In diesem und in allen den folgenden Exempeln ist ein zweytes Violin als eine Unterstimme beygesetzet: damit der Lehrmeister und der Schüler solche wechselweis mit einander abspielen können. Um aber alles recht deutlich zu machen; so sind die Regeln des Striches durch Zahlen angezeiget: wie schon in der Tabelle, und auch in der Unterstimme des vorhergehenden Beyspieles zu sehen ist. Sie zeigen den Paragraph an, in welchem man die Regel von der Art des Striches nachsuchen mag. Wenn aber die Regel einmal angezeiget ist; so wird sie in dem nämlichen Exempel nimmermehr angemerket. Nur dieses muß ich noch erinnern, daß der Lehrmeister diese vorgeschriebene Beyspiele seinem Schüler ja nicht vorspiele: denn hiedurch würde er sie nur nach dem Gehör, und nicht nach dem Grunde der Regeln abzugeigen lernen. Der Lehrmeister lasse ihn vielmehr ieden Tact des Stückes in die Viertheile austheilen; nach diesem den Tact schlagen, und sage ihm, daß er zu gleicher Zeit, als er den Tact schlägt, die Abtheilung der Viertheile sich, durch genaue Betrachtung des Stückes, in Gedanken vorstelle. Nachdem mag er zu spielen anfangen: wozu der Lehrmeister den Tact schlagen, und nur wo es die Noth erfordert mit ihm geigen; die Unterstimme aber erst dazu spielen muß, wenn der Discipel die Oberstimme schon gut und rein abgeigen kann.
Hier sind die Stücke zur Uebung. Je unschmackhafter man sie findet, je mehr vergnügt es mich: also gedachte ich sie wenigst zu machen.
[98] Man kann den 4, 5 und 6 Tact auch nach der Regel des 33. §. abspielen. Z.E.
[99] Man darf also alle Noten mit einem langen Hinauf- und Herabstriche abgeigen, ohne dadurch die Regeln von der Strichart sehr zu beleidigen.
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