§. 7.
[72] In dem Allabreve wird die Viertheilsospir nur als ein halbes Viertheil betrachtet. Wenn sie also am Anfange eines Viertheils stehet; so muß die darauf folgende Note mit dem Hinaufstriche genommen werden. Z.E.
[72] Dieses geschieht auch im halben und ganzen Trippel. Z.E.