[54] Der Griff, oder vielmehr der Hals der Violin muß nicht gleich einem Brügel in die ganze Hand hineingeleget, sondern zwischen den Daumen und Zeigefinger also genommen werden, daß er an einer Seite an dem Ballen unter dem Zeigefinger, an der andern Seite an dem obern Theile des Daumenglieds anstehe, die Haut aber, welche in der Fuge der Hand den Daumen und Zeigefinger zusammen hänget, keinesweges berühre. Der Daume muß nicht zu viel über das Griffblatt hervorragen: sonst hindert er im Spielen, und benimmt der (G) Seyte den Klang. Der hintere Theil der Hand aber (nämlich gegen dem Arm) muß frey bleiben, und die Violin muß nicht darauf liegen: denn hierdurch würden die Nerven, welche den Arm und die Finger zusammen verbinden, an einander gerücket, dadurch gesperret, und folglich der vierte oder kleine Finger sich auszustrecken gehinderet. Wir sehen täglich die Exempel hiervon an solchen plumpen Spielern, bey denen alles schwermüthig läßt: weil sie die Violin und den Bogen so ungeschickt halten, daß sie sich selbst dadurch einschränken.