V.

[868] (Zu Seite 56.)


Rathsacten »Die Schule zu St. Thomae betr. Fasc. II.« sign. VIII. B. 6.


»Auff E.E. Hochweisen Raths Verordnung bin ich zu Herrn Bachen allhier gegangen, und habe demselben hinterbracht, wie die von ihm auf bevorstehenden Char-Freytage haltende Music, bis auf darzu erhaltene ordentliche Erlaubniß, unterbleiben solle. Worauff derselbe zur Antwort gab: es wäre ja allemahl so gehalten worden, er fragte nichts darnach, denn er hätte ohnedem nichts darvon, und wäre nur ein Onus, er wolle es den Herrn Superintendenten melden, daß es ihm wäre untersagt worden, wenn etwa ein Bedencken wegen des Textes gemacht werden wolle, so wäre solcher schon ein paar mahl aufgeführet worden. Welches also E.E. Hochweisen Rath gehorsamst melden wollen.

Leipzig den 17. Martii 1739.

Andreas Gottlieb Bienengräber,

Abschreiber. mpria.«

Quelle:
Spitta, Philipp: Johann Sebastian Bach. Band 2, Leipzig: Breitkopf & Härtel 1880., S. 868.
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