Franz Anton und Carl Maria von Weber über die Grenze Würtembergs gebracht

[176] Der König verfügte hierauf, ohne Rücksicht auf die Ansprüche seiner Unterthanen an die Fremden zu nehmen, deren sofortigen Transport über die Grenze und Vater und Sohn wurden am 26. Februar 1810, ohne einen ihrer Freunde sprechen zu dürfen, in Begleitung eines Polizei-Commissars in ihre Wohnung gefahren, mußten hier ihre Effekten packen und dann ging es, in Begleitung des Polizei-Commissar Götz, eines freundlichen und, wie die meisten Stuttgarter, von Weber's Unschuld überzeugten Beamten, auf dem nächsten Wege dem von ihnen selbst gewählten Austrittsorte aus Würtemberg, Fürfeld bei Heilbronn zu. In Stuttgart meinte man, sie würden auf den Hohenasberg geschafft und beklagte besonders Carl Maria, an dessen Unschuld und Redlichkeit Niemand zweifelte und den man allgemein als das Opfer für eine höhere Person, die über der Strafe stehe, betrachtete, auf das Innigste. Carl Maria und sein Vater besaßen, als sie exilirt wurden, 40 Gulden, zu denen ihnen der seltene Polizei-Commissar Götz, aus eigenen Mitteln, noch 25 lieh, als er von ihnen Abschied nahm. Auch händigte er ihnen mehrere Empfehlungsbriefe auf Mannheim lautend ein, die ihm Danzi für die Weber's übergeben hatte.

Dieser war tief erschüttert durch diesen Vorfall und schrieb[176] wenige Wochen darauf an Carl Maria, daß er, Angesichts solcher Vorgänge, den Boden unter sich wanken fühle und nahe daran sei, den Würtemberg'schen Dienst auch aufzugeben.

Quelle:
Weber, Max Maria von: Carl Maria von Weber. Ein Lebensbild. Band 1, Leipzig: Ernst Keil, 1864, S. 176-177.
Lizenz:
Kategorien: