[391] αὐθ-άδεια, ἡ, p. αὐϑᾱδία, Selbstgefälligkeit, Anmaßung, Rechthaberei, καὶ δυςκολία Plat. Rep. IX, 590 a; Arist. Eth. 2, 3 stellt sie der ἀρεσκεία, dem Bemühen, es Allen recht zu machen, gegenüber, welchen beiden Extremen als Tugend σεμνότης entspricht. Auch Sp., wie Pol. 16, 22; συνϑηκῶν, eigenmächtiges Verfahren beim Bündniß, Dion. Hal. 9, 17; κατ' αὐϑάδειαν. eigenmächtig, Strab.