[630] δι-κρατής, ές, doppelmächtig; Ἀτρεῖδαι, d. i. die zwei Herrscher, Soph. Ai. 246; δικρατεῖς λόγχαι Ant. 145, nach dem Schol. = zweischneidig, od. richtiger: doppelgewaltig, ὅτι ἀλλήλους ἀπέκτειναν, nicht die mit beiden Händen geschwungenen, großen.