[231] ναύ-κρᾱρος, ὁ (ursprünglich ei n Wort mit ναύκληρος, Schiffspatron, vgl. Böckh Staatsh. II, 87 u. ναυκραρία), Vorsteher einer alten Bürgergemeinschaft in Athen, wo das Volk in vier Phylen, jede Phyle in zwölf ναυκραρίαι eingetheilt war, deren jede ein Schiff stellen und ausrüsten mußte; wahrscheinlich wurde der Reichste in solcher Bürgerabtheilung, der am meisten zu den Kosten hergab, der Schiffspatron und zugleich Vorsteher seiner Abtheilung, der besonders die Geldbeiträge zu erheben hatte. Nach Kleisthenes' Eintheilung in zehn φυλαί treten die δήμαρχοι an die Stelle der ναύκραροι, und die δῆμοι an die der ναυκραρίαι, obwohl sie für den besonderen Zweck der Schiffsausrüstung noch, funfzig an Zahl, fortbestanden zu haben scheinen. Später συμμορίαι. Bei Her. 5, 71 heißen die neun Archonten πρυτάνις τῶν ναυκράρων, wenn man Thuc. 1, 126 vergleicht. S. noch Schol. Ar. Nubb. 37, Lob. Phryn. 431 u. die unter ναυκραρία angeführten Schriften.