[536]πατρ-οῦχος, παρϑένος, ἡ, ein Mädchen, das des Vaters ganzes Vermögen allein geerbt dat, ohne Mütter oder Geschwister zu Miterben zu haben, Her. 6, 57; vgl. XLL., bes. Tim. lex. Plat.; es entspricht dem attischen ἐπίκληρος.
Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 2, S. 536.