προς-κατα-βολή

[767] προς-κατα-βολή, , das Nachzahlen, Zuschießen; im Ggstz von προκαταβολή heißt so das, was der Pächter von Staatsgefällen später zu zahlen hat, s. Böckh Staatshaush. I p. 367.

Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 2, S. 767.
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