[802] πρυτανεία, ἡ, ion. πρυτανηΐη, die Prytanie, die Zeit von 35 oder 36 Tagen, während welcher jede der 10 φυλαί in Athen, nach dem Loose abwechselnd, einmal im Jahre die Geschäfte des Rathes der Fünfhundert leitete (s. πρύτανις); die sechs ersten Prytanien waren von 35, die vier letzten von 36 Tagen, im Schaltjahre des metonischen Cyclus jene von 38, diese von 39 Tagen, Böckh's Staatshh. II p. 176. 195; Harpocr. In den Staatsdocumenten werden die Tage nach diesen Prytanien gezählt, z. B. Dem. 24, 27, ἐπὶ τῆς Πανδιονίδος πρώτης, ἑνδεκάτῃ τῆς πρυτανείας, Ἐπικράτης εἶπεν; auch ὁ γραμματεὺς ὁ κατὰ πρυτανείαν, ib. 63. – Daher jedes nach gewissen Zeitabschnitten regelmäßig wechselnde öffentliche Amt, so bei Her. 6, 110 die von einem Tage zum andern wechselnde Oberfeldherrnwürde, der eintägige Vorsitz der einzelnen Feldherren; Schol. Thuc. 4, 118, ἡμέρα, καϑ' ἣν ἔχει τις ἐξουσίαν.