[1143] τριηρ-άρχης, ὁ, der Befehlshaber, Anführer eines Schiffes mit drei Ruderbänken. – In Athen derjenige, der allein od. mit andern Bürgern zugleich ein Kriegsschiff mit drei Ruderbänken für den Dienst des Staates auszurüsten hatte, auf welchem er entweder in Person od. durch einen Stellvertreter folgen mußte, Ar. Ach. 520.