[1146] τρι-πολῑτικός, ὁ, Titel einer Schrift des Dicäarch, bei Ath. IV, 141 a, wahrscheinlich Darstellung dreier verschiedener Staatsverfassungen; auch der dem Theopomp beigelegte τρικάρανος heißt bei Ios. c. Apion. 1, 24 Τριπολιτικός, vgl. Cic. Att. 13, 32.