[1116]τῑμο-κρατία, ἡ, bei Plat. Rep. VIII, 545 c u. öfter, ein Staat, dessen Grundlage die Ehre ist; bei Arist. eth. 8, 10 ein Staat, in welchem die Aemter u. Ehrenstellen nach der Schätzung des Vermögens, nach dem Census vertheilt werden.
Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 2, S. 1116.