τῑμο-κρατία

[1116] τῑμο-κρατία, , bei Plat. Rep. VIII, 545 c u. öfter, ein Staat, dessen Grundlage die Ehre ist; bei Arist. eth. 8, 10 ein Staat, in welchem die Aemter u. Ehrenstellen nach der Schätzung des Vermögens, nach dem Census vertheilt werden.

Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 2, S. 1116.
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