[1303] φράτρα od. φράτρη, ἡ, auch φρατρεία und φρατρία, ion. φρήτρη, Hom. und Her., dor. πάτρα, eine durch Stamm- oder Familienverwandtschaft verbundene Volksabtheilung, Volksstamm, Geschlecht; κρῖν' ἄνδρας κατὰ φῠλα, κατὰ φρήτρας, ὡς φρήτρη φρήτρηφιν ἀρήγῃ, sondere die Kämpfer nach den Geschlechtern, Il. 2, 362; so auch Her. 1, 125 ἐν τοῖσι καὶ Ἀχαιμενίδαι εἰσὶ φρήτρη, wo die alten Ausgaben φήτρη, dem dorischen πάτρα entsprechend haben; wie auch bei Sp. φατρία für φρατρία gebraucht und von den Gramm. mit πατρίη verglichen wird. – Dann eine politische Volksabtheilung, die ursprünglich auf Verwandtschaft beruhte; in Athen eine Unterabtheilung der φυλή, welche aus drei φρᾶτραι bestand, deren Mitglieder φράτορες hießen und durch religiöse Gebräuche und Festlichkeiten mit einander verbunden waren; jede φράτρα hatte 30 γένη, so daß es nach Solons Verfassung 12 φρᾶτραι oder 360 γένη gab, Plat. Legg. 746 d 785 a, Isocr. 8, 88, Arist. pol. 2, 5. 5, 8. – Bei den Römern entsprachen den φράτραις die curiae, welche bei D. Hal. 2, 7, Plut. Popl. 7 immer durch φρατρίαι wiedergegeben werden. – Es scheint nicht mit frater zusammenzuhangen, sondern mit πατήρ, πάτρα; die Ableitung von φράσσω ist nicht haltbar; vgl. Buttmann's Abhandlung über dies Wort in den Schriften der Berl. Akad. der Wissensch. 1818. 19 Hist. phil. Kl. p. 12 ff. u. Mytholog. II p. 304.