[218]ἀνδρο-ληψία, ἡ, Menschenraub, bei Dem. 51, 13 neben σῦλαι (etwa Matrosenpressen?). Im att. Recht: das Wegfangen freier Bürger aus einem Staate, der den Mörder eines Atheners nicht ausliefern wollte; das Gesetz darüber steht Dem. 23, 82.
Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 1, S. 218.