[256]ἀντι-νομία,, Widerspruch des Gesetzesgegen sich selbst, so daß beide Parteien es zu ihren Gunsten auslegen können, Plut. Caes. 13, vgl. Symp. 9, 13.
Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 1, S. 256.