[331] ἀπο-τίμημα, τό, das Abgeschätzte; ein abgeschätztes, zur Sicherheit angenommenes Unterpfand, vgl. Böckh Staatsh. I S. 158 und Harpocr., bes. bei Heirathsanträgen üblich, Poll.; vgl. Dem. 30, 7; Is. 6, 36 καϑιστάναι; ἀποτίμημα καϑειστήκει τῷ παιδί, es war ihm statt der Bezahlung verpfändet, Dem. 49, 11.