[366] ἀρχι-τεκτονικός, zum Baumeister gehörig, ἡ ἀρ., die Baukunst; auch ὁ, der Baumeister. Uebertr., der eine Kunst genau kennt, ein Werk derselben entwirft u. unter seiner Leitung ausführen läßt, Plat. Polit. 261 c; bes. Arist., z. B. Polit. 3, 7; ἡ ἀρ., von der Schauspielkunst, Arist. Poet. 19, 7.