[847] ἐννέ-ωρος, neunjährig; ἐνν. βασίλευε, er herrschte neun Jahre lang, Od. 19, 179; βοῠς 10, 19; ἀλείφατος Il. 18, 351; σιάλοισι Od. 11, 311, wo einige alte Ausleger, ὥρα als Jahreszeit auffassend (χρόνος Lycophr. 571), neun Vierteljahre, also zwei und ein viertel Jahr alt erklärten, oder es gar für einjährig nahmen.