[1051] ἑτέρωθεν, auch ἑτέρωϑε, Hes. Sc. 281, von der andern Seite her, so daß an zwei Seiten gedacht wird, wie beim Streit, Ἀτρείδης δ' ἑτέρ. ἐμήνιε Il. 1, 247; sp. D., auch ἐκ δ' ἑτέρωϑεν, Theocr. 22, 91; allgemeiner, αὐτόϑι ἢ ἑτέρωϑεν Plat. Legg. III, 702 c. – Zuweilen scheint es für ἑτέρωϑι zu stehen, wie bei ἕστηκεν, ἔσαν, Il. 3, 230. 6, 247, doch liegt immer ein von der andern Seite her sich Zeigen darin.