ἔγ-κτησις
[710] ἔγ-κτησις, ἡ, das Recht, sich im fremden Lande Besitzungen zu erwerben, u. eine solche Besitznahme selbst; ein Recht, welches bei Bündnissen zwei Staaten sich gegenseitig zugestehen; neben ἐπιγαμία Xen. Hell. [710] 5, 2, 19; Dem. 18, 91; γῆς καὶ οἰκίας Inscr. 1793 u. öfter.