[1257] ἱππ-αρχέω, ein Reiterbefehlshaber sein, Her. 9, 20. 60; ἱππαρχηκώς Din. 3, 12; τῶν ἱππέων Dem. 21, 164. Das pass., unter den Hipparchen stehen, hat Arist. pol. 3, 4.