[835] ῥαφανίς, ῖδος, ἡ, der Rettig, vgl. ῥάφανος; Ar. Plut. 544; Ath. II, 56 d; Theophr. u. sonst in Prosa; ῥαφανῖδι τὴν πυγὴν βεβυσμένος, Luc. de Mort. Peregr. 9, geht auf die unter ῥαφανιδόω erwähnte Strafe. – [Ι ist in den erhaltenen Beispielen lang; Draco p. 23, 21. 45, 24. 80, 5 sagt bald, es sei gewöhnlich kurz, bei den Attikern lang, bald das Gegentheil.]