|
[7] Man darf übrigens nicht übersehen, dass alles, was sich über das Eigenthümliche, über die Gattung und über das Nebensächliche sagen lässt, auch passender Weise zur Definition gesagt werden kann. Denn wenn man darlegt, dass etwas dem unter die Definition fallenden Gegenstande nicht ausschliesslich zukommt, wie dies ja auch bei dem Eigenthümlichen geschehen kann, oder wenn die in der Definition angegebene Gattung nicht die richtige ist, oder wenn von den in dem Begriff aufgenommenen Bestimmungen eine im Gegenstande nicht enthalten ist, wie dies ja auch bei dem Nebensächlichen geltend gemacht wird, so würde man die Definition widerlegt haben. Deshalb wird alles das, was ich vorher gesagt habe, in gewisser Weise auch als zur Definition gehörig angesehen werden können. Allein deshalb darf man doch nicht eine und dieselbe Verfahrungsweise für alle diese Bestimmungen aufsuchen. Denn einestheils ist ein solches Verfahren nicht leicht zu finden und selbst wenn man es gefunden hätte, so würde es doch für die vorliegende Untersuchung zugleich unklar und nutzlos bleiben. Wird dagegen für jede der genannten Bestimmungen ein eigenthümliches Verfahren eingehalten, so wird man leichter das jeder Zugehörige durchgehen können. Ich werde deshalb, wie ich früher gesagt habe, die Eintheilung nur im Umrisse machen und dann jeder Bestimmung das ihr am meisten Zugehörige anfügen und als das bezeichnen, was zu deren Begriff und Gattung gehört.
Auf diese Weise wird das zu Sagende wohl am passendsten bei jedem Einzelnen geschehen können.
Ausgewählte Ausgaben von
Organon
|