Dreiundvierzigstes Kapitel

[85] Was nun die Reden anlangt, welche auf Begründung einer Definition abzwecken, so ist, wenn diese Reden nur ein Besonderes von dem betreffenden Begriffe behandeln, nicht den ganzen Begriff, sondern nur das, worüber die Rede gehandelt hat, als Begriff in Ansatz zu bringen; denn dann wird die Heraushebung der Schlussform weniger durch die lange Bezeichnung der Begriffe erschwert werden. Wenn z.B. Jemand gezeigt hätte, dass das Wasser eine trinkbare Flüssigkeit sei, so wird man nur die Begriffe: Trinkbar und Flüssigkeit in den Schlusssatz aufzunehmen haben.

Quelle:
Aristoteles: Erste Analytiken oder: Lehre vom Schluss. Leipzig [o.J.], S. 85.
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