[627] 55. a ga-avabaddhâs tu na çâkhâsu hi prativedam
die an Teile gebundenen sind vielmehr ja nicht [bloss gültig] in den Çâkhâ's [Vedaschulen] je nach dem Veda.

Nach Beendigung dieser gelegentlichen Erörterung wenden wir uns nun wieder unserer eigentlichen Aufgabe zu. – Es heisst:[627] »Om! diesen Laut soll man verehren als den Udgîtha« (Chând 1, 1, 1); – »in den Welten soll man das fünffache Sâman verehren« (Chând. 2, 2, 1); – »Preislied, Preislied, so sagen wohl die Leute; aber dieses hier ist das Preislied, nämlich diese Erde« (Ait. âr. 2, 1, 2, 1); – »wahrlich jenes geschichtete Feuer ist diese Welt« (Çatap. br. 10, 5, 4, 1); – diese und andere Vorstellungen, welche an Teile der Werke des Udgîtha u.s.w. gebunden sind und je nach dem Veda in den einzelnen Çâkhâ's (Vedaschulen) vorgeschrieben werden, – gelten diese nur für denjenigen Udgîtha u.s.w., welcher der betreffenden Çâkhâ angehört, oder für den sämtlicher Çâkhâ's, das ist jetzt die Frage, und sie wird hier aufgeworfen unter der Supposition, dass in den verschiedenen Çâkhâ's, so gut wie die Accentuation und anderes voneinander abweicht, auch der Udgîtha u.s.w. ein verschiedener sei. Angenommen also, ›die Vorschriften bezögen sich nur auf den der betreffenden Çâkhâ angehörigen Udgîtha u.s.w.; warum? wegen der Benachbartheit. Nämlich wenn es heisst: »[diesen Laut] verehre man als den Udgîtha«, so ist dieses eine allgemeine Vorschrift, welche noch der Specification bedarf, und diesem Bedürfnis wird abgeholfen durch die in der eigenen Çâkhâ liegenden und in unmittelbarer Nähe stehenden besondern Bestimmungen; diese nun zu überspringen und dafür die in einer andern Çâkhâ vorkommenden Bestimmungen aufzunehmen, ist kein Grund vorhanden; daher eine Absonderung je nach den Çâkhâ's anzunehmen ist.‹ – | Auf diese Annahme erwidert der Lehrer: »die an Teile gebundenen sind vielmehr«; – das Wort »vielmehr« bestreitet die gegnerische Meinung; nämlich jene Verehrungen sind nicht bloss »je nach dem Veda« auf dessen einzelne Çâkhâ's zu beschränken, sondern sie haben für alle Çâkhâ's Gültigkeit; warum? weil ihnen das Schriftwort von dem Udgîtha u.s.w. gleichmässig angehört. Nämlich bei einer Einschränkung auf die eigene Çâkhâ würde ein Wort wie »[diesen Laut] soll man verehren als den Udgîtha«, welches allgemein und ohne Specifikation auftritt, wenn man ihm bloss um der Stellung willen eine nur specielle Geltung zuerkennen wollte, nicht zu seinem Rechte kommen; und das darf nicht sein. Denn [nach Jaim. 3, 3, 14, oben S. 587. 618] hat ein ausdrückliches Schriftwort mehr Gewicht als die blosse Nahestehung, auch ist eine Vorstellung, welche sich bloss im Allgemeinen hält, nicht unzulässig. Wenn daher auch eine Verschiedenheit der Accentuation u.s.w. in den einzelnen Çâkhâ's vorkommt, so ist es doch derselbe Udgîtha u.s.w., welcher in ihnen allen gelehrt wird, und darum müssen sich auch Vorstellungen wie die in Rede stehenden auf den Udgîtha u.s.w. als einen allen Çâkhâ's gemeinschaftlichen beziehen.

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 627-628.
Lizenz:
Kategorien: