[554] 3. sva-adhyâyasya, tathâtvena hi samâcâre 'dhikârâc ca; saravac ca tan-niyamaḥ
nur für das Studium, weil es als so zu fassen in dem Sittenspiegel steht, und wegen des Vorhergehenden; und wie bei dem Fliessopfer ist diese Einschränkung.

Wenn weiter behauptet wurde, dass deswegen eine Verschiedenheit der Lehre vorliege, weil die Âtharvaṇika's die Lehre in Beziehung mit dem Kopfgelübde (Muṇḍ. 3, 2, 11), setzen, | während die andern eine solche Beziehung nicht annehmen, so ist darauf zu erwidern, dass diese Observanz »nur für das Studium«, nicht für die Lehre Bedeutung hat. Dieses ergiebt sich daraus, dass »als so zu fassen« d.h. als eine Observanz beim Studium »in dem Sittenspiegel«, d.h. in dem Buche, welches die Observanzen dieses Veda enthält, von den Anhängern des Atharva-Veda auch dieses[554] Gelübde unter den vedischen Gelübden erwähnt wird. Und auch daraus, dass es heisst: »dieses soll keiner studieren, der nicht das Gelübde vollbringt« (Muṇḍ. 3, 2, 11), ergiebt sich, wegen des Wortes »dieses«, welches sich auf das Vorhergehende bezieht, und wegen des Wortes »studieren«, dass wir es hier mit einer Observanz zu thun haben, welche sich nur auf das Studium der eigenen Upanishad bezieht. – ›Aber heisst es nicht dabei auch: »nur solchen lehre man dies Brahmanwissen, die regelrecht erfüllt das Kopfgelübde« (Muṇḍ. 3, 2, 10)? Wird hier nicht eine Verbindung desselben mit dem Brahmanwissen gelehrt, und wird nicht damit, da das Brahmanwissen allerwärts eines ist, auch die genannte Observanz beigemengt?‹ – Doch nicht! denn auch an dieser Stelle liegt in dem Worte »dies« eine Einschränkung auf das Vorhergehende, und diese Berufung auf das Vorhergehende bezieht sich nur auf das eine Lehrbuch des Brahmanwissens, daher auch die Observanz nur mit dem einen Lehrbuche zu verbinden ist. »Und wie das Fliessopfer ist diese Beschränkung«; hier wird auf einen Vergleich verwiesen. Wie nämlich die Fliessopfer, d.h. die sieben Darbringungen von dem Sonnenopfer bis zu dem Hundertreisopfer, mit dem in den andern Veden gelehrten Dreiheits-Feuer nicht zu verbinden sind, sondern nur mit dem im Atharvan gelehrten Einheitsfeuer, somit nur auf die Anhänger des Atharva-Veda eingeschränkt werden, ebenso ist auch die in Rede stehende Observanz, indem sie nur mit einem bestimmten Studium zu verbinden ist, auf dieses allein einzuschränken. Auch daraus also lässt sich gegen die Einheit der [Brahman-]Lehre kein Einwurf erheben.

Quelle:
Die Sűtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 554-555.
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