[565] 11. ānanda-ādayaḥ pradhānasya
die Wonne u.s.w. [gelten] von dem Hauptgegenstande.

An den Schriftstellen, welche den Zweck haben, die Natur des Brahman darzulegen, werden als Eigenschaften des Brahman bald die Wonneartigkeit, bald das Bestehen aus Erkenntnis, bald die Allgegenwart, bald die Allbeseelung und derartiges mehr genannt. Hierbei erhebt sich die Frage, ob die Wonneartigkeit und die übrigen [genannten] Eigenschaften des Brahman als solche, als welche sie vorkommen, jedesmal nur da, wo sie vorkommen, für gültig zu halten sind, oder ob sie alle allerwärts gelten. Auf die Annahme, ›dass diese Eigenschaften nur für den jedesmaligen Teil der Schrift Geltung haben‹, ist zu erwidern: »die Wonne u.s.w. [gelten] von dem Hauptgegenstande«, d.h. von dem Brahman, als Eigenschaften desselben alle an allen Orten; warum? wieder, »weil die Lehre allerwärts die nämliche« (Sūtram. 3, 3, 10.) Denn darin ist kein Unterschied, dass es allerwärts einer und derselbe »Hauptgegenstand« ist, um dessen Bestimmungen es sich handelt, nämlich das Brahman. Darum ist die Allgemeingültigkeit der [genannten] Eigenschaften des Brahman aus demselben Grunde festzuhalten, welcher an dem im vorigen Adhikaraṇam vorkommenden Beispiele von der Tapferkeit u.s.w. des Devadatta erläutert wurde. – ›Aber muss man nicht, wenn dem so ist, | auch die übrigen [in der Stelle von dem »Wonneartigen«, Taitt. 2, 5] vorkommenden Eigenschaften alle an allen Stellen beimischen? Denn es heisst doch im Taittirīyakam, da wo von dem wonneartigen Ātman die Rede ist, weiterhin: »Liebes ist sein Haupt, Freude seine rechte Seite, Freudigkeit seine linke Seite, Wonne sein Leib, Brahman sein Unterteil, seine Grundlage« (Taitt. 2, 5)‹. – Hierauf lautet die Antwort:

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 565.
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