[636] 61. ›a geshu yathâ-âçraya-bhâvaḥ‹
›bei den Gliedern ist der Grundlage entsprechende Geltung.‹

Was nun weiter diejenigen Vorstellungen betrifft, welche sich auf den Udgîtha u.s.w. als Glieder des Werkdienstes stützen und in den drei Veden anbefohlen werden, sind diese zusammenzufassen, oder steht es mit ihnen nach Belieben? | Auf diese Frage könnte man erwidern: ›ihre Geltung ist eine »der Grundlage entsprechende«; d.h. so wie die Grundlagen derselben, das Stotram [Preisruf des Udgâtar] u.s.w. [das Çastram des Hotar, der Graha u.s.w. des Adhvaryu] neben einander im Vereine bestehen, so auch die [auf sie sich gründenden] Vorstellungen; weil diese Vorstellungen durch ihre Grundlage getragen werden.‹

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 636.
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