[609] 40. ›ādarād alopaḥ‹
›wegen der Aufmerksamkeit Nichtstörung.‹

Im Chāndogyam heisst es bei Gelegenheit der Vaiēvānaralehre: »das was als Speise zuerst genommen wird, das ist der Opferstoff; wenn man diese Opferung darbringt, so soll man sie darbringen mit den Worten: ›gesegnet sei das Leben‹« (Chānd. 5, 19, 1.) An dieser Stelle werden fünf Darbringungen für das Leben verordnet, und ihnen wird am Schlusse der Name des Feueropfers beigelegt, indem es heisst: »wer dieses also wissend das Feueropfer darbringt« (Chānd. 5, 24, 2) und (Chānd. 5, 24, 5):


»Wie Kinder hungrig um die Mutter sitzen,

So um das Feueropfer alle Wesen.«


Hier ist zu untersuchen, ob durch die Unterlassung des Essens eine Störung des dem Leben dargebrachten Feueropfers eintritt oder nicht. | Nämlich in den Worten: »was als Speise zuerst genommen wird«, liegt eine Erwähnung des Nehmens der Speise; das Nehmen der Speise aber geschieht zum Zwecke des Essens, und wenn das Essen unterbleibt, so ist dies eine Störung des Lebens-Feueropfers. – Gegen diese Annahme könnte jemand einwenden, ›dass das Opfer dadurch nicht gestört werde; warum? »wegen der Aufmerksamkeit«. Denn so sagt bei Gelegenheit eben dieser Vaiēvānara-Lehre eine Schriftstelle der Jābāla's: »er soll vor den Gästen essen; denn [wenn die Gäste vor ihm essen], so ist das, wie wenn einer [der Gast] ohne selbst zu opfern das Feueropfer eines andern [des Opferspenders] darbringt«. Wenn die Schrift hier das Vorheressen der Gäste [als unwirksam] verwirft und lehrt, dass [auch wo es vorkomme, doch der Wirksamkeit nach] das Essen des Opferherrn das vorhergehende sei, so[609] macht sie dadurch beim Lebens-Feueropfer die Aufmerksamkeit [und somit ein bloss Ideelles als das Massgebende geltend]. Wenn aber die Schrift nicht einmal die Möglichkeit einer Störung in der Priorität des Feueropfers zugiebt, so wird sie noch viel weniger die Möglichkeit einer Störung des Feueropfers selbst, auf welches diese Priorität sich bezieht, einräumen.‹ – Aber liegt nicht darin, dass das Nehmen der zum Essen dienenden Speise vorkommt, ausgesprochen, dass bei Unterbleiben des Essens eine Störung eintrete? – ›Doch nicht! denn diese Erwähnung hat nur den Zweck, das Opfermaterial näher zu bestimmen. Da nämlich für das gewöhnliche Feueropfer Milch u.s.w. als die Opferstoffe vorgeschrieben sind, so könnte man auch hier, wo der Name »Feueropfer« gebraucht wird, ähnlich wie bei der Festperiode der Krugtrinker, auch seine Bestimmungen dabei voraussetzen; und um nun als besondere Eigentümlichkeit des vorliegenden Falles das Aufessen des Opfermaterials vorzuschreiben, dazu dient das Wort: »das was als Speise genommen wird.« Darum also, und weil »die Störung der Nebensache keine solche der Hauptsache ist« [wie Jaimini sagt], kann, selbst gesetzt den Fall, es käme in dieser Weise ein Unterbleiben vor, auch mit Wasser oder einer andern nicht ungeeigneten Substanz auf dem Wege der Substitution das Lebens-Feueropfer vollzogen werden.‹

Auf diese Annahme entgegnet der Lehrer:

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 609-610.
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