[592] 28. chandata', ubhaya-avirodhāt
auf Wunsch, weil beide sich nicht widersprechen.

Wollte man annehmen, dass erst nach dem Auszuge aus dem Leibe und dem Antreten des Götterweges unterwegs das gute und böse Werk vernichtet würde, so würde, da ein Bemühen des Menschen betreffend das Betreiben der Entsagungen, Enthaltungen und Wissenschaften, wie es die Ursache der Vernichtung der guten und bösen Werke bildet, nach dem Dahinfall des Leibes | sich nicht mehr nach Wunsch betreiben lässt, auch die durch dasselbe bedingte Vernichtung der guten und bösen Werke nicht möglich sein. Somit folgt, dass schon vorher in dem Zustande der Vollbringung der Mittel »auf Wunsch« jene Betreibung stattfindet, und dass als ihre Folge das Aufgeben der guten und bösen Werke sich einstellt. Nur so ist ein ursächlicher Zusammenhang [zwischen »beidem«, dem Betreiben und dem Aufgeben »ohne Widerspruch« | möglich, und die Übereinstimmung mit den Texten der Tāṇḍin's und Cāṭyāyanin's vorhanden.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 592.
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