[600] 33. akshara-dhiyâṃ tu avarodhaḥ, sâmânya-tadbhâvâbhyâm, aupasada-vat, tad uktam
für die Erkenntnisse des Unvergänglichen hingegen Einbegreifung, wegen der Gleichheit und ihm Eigenheit; wie bei den [Sprüchen] der Upasadfeier; darüber ist gesprochen.

Es heisst im Vâjasaneyakam: »es ist das, o Gârgî, was die Brahmanen das Unvergängliche nennen; | es ist nicht grob und nicht fein, nicht kurz und nicht lang« u.s.w. (Bṛih. 3, 8, 8.) Ebenso heisst es in einer Atharvan-Schrift: »aber die höhere [Wissenschaft] ist die, durch welche jenes Unvergängliche erkannt wird, das unsichtbare, ungreifbare, stammlose, farblose« u.s.w. (Munḍ. 1, 1, 5-6.) In ähnlicher Weise wird auch anderweit durch Ausschliessung aller Unterschiede das höchste Brahman als das Unvergängliche gelehrt. Hierbei werden bald diese, bald jene Unterschiede ihm abgesprochen, und man könnte die Frage erheben, ob diese Erkenntnisse der Ausschliessung der Unterschiede alle an allen Orten gelten, oder ob sie auseinanderzuhalten sind. Auf die Annahme, ›dass sie auseinanderzuhalten seien, weil die Schrift sie getrennt vorführe‹, wird erwidert: die Erkenntnisse des Unvergänglichen hingegen, d.h. die Erkenntnisse der Ausschliessung der Unterschiede, sind alle allerwärts einzubegreifen, »wegen der Gleichheit und ihm Eigenheit«. Das heisst, die Art, das Brahman durch Ausschliessung der Unterschiede darzulegen, ist allerwärts die gleiche; auch wird in der ihm eigenen Weise eben dieses zu lehrende Brahman allerwärts als frei von der Vielheitlichkeit erkannt; wie sollten also die auf diese Art an dem einen Orte vorkommenden Erkenntnisse an dem andern Orte nicht gelten? In diesem Sinne | haben wir uns ja auch an der Stelle: »die Wonne u.s.w. [gelten] von dem Hauptgegenstande« (Sûtram 3, 3, 11) ausgesprochen. Dort handelte es sich allerdings darum, die als positive Vorschrift[600] auftretenden Unterschiede zu untersuchen, hier hingegen um diejenigen, welche negativ, als auszuschliessend, erwähnt werden; und daher rührt, weil eine nähere Darlegung der [positiven und negativen] Bestimmungen erforderlich war, diese zweimalige Untersuchung: »Wie bei den [Sprüchen] der Upasadfeier«; – hier haben wir einen Vergleich vor uns. So wie nämlich bei der Mehrtagsfeier des Jamadagni [Name eines Ṛishi], in Betreff der vorschriftsmässigen, mit Opferkuchen verbundenen Upasadceremonien, die bei der Spende der Opferkuchen zu gebrauchenden Sprüche: »o Agni, genehmige den Opferruf, genehmige die heilige Handlung« u.s.w. (Pañcaviṇça-br. 21, 10, 11), obwohl sie nur in dem Veda des Udgâtar vorkommen, auch für die Adhvaryu-Priester verbindlich sind, weil die Spendung der Opferkuchen in das Ressort des Adhvaryu gehört (vgl. Taitt. saṃh. 7, 1, 9), und weil die Teile nach dem Hauptkörper sich zu richten haben, – ebenso sind auch hier, wo es sich um das Unvergängliche handelt, die dasselbe betreffenden Bestimmungen, wo sie auch immer vorkommen mögen, überall mit dem Unvergänglichen in Verbindung zu setzen. »Darüber ist gesprochen«, nämlich im ersten Teile, an der Stelle: »bei Gegensatz des Nebensächlichen und Hauptsächlichen ist, weil auf letzteres der Zweck geht, mit dem Hauptsächlichen das Vedawort zu verknüpfen« (Jaim. 3, 3, 9.)

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 600-601.
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