[490] 12. anishṭa-ādi-kārinām api ca ērutam
auch von solchen, welche keine Opfer u.s.w. vollbringen, sagt es die Schrift.

Wir haben gesehen, wie diejenigen, welche die Opfer u.s.w. vollbringen, zum Monde gelangen. Wie steht es aber mit den übrigen, welche keine Opfer u.s.w. darbringen? kommen auch sie auf den Mond oder nicht? das ist jetzt die Frage. Nun könnte jemand behaupten: ›die Annahme, dass nur solche, welche die Opfer u.s.w. vollbringen, auf den Mond gelangen, ist nicht richtig; | warum? weil auch von solchen, die keine Opfer u.s.w. darbringen, die Schrift lehrt, dass sie zum Monde gehen müssen. Denn so heisst es ohne Unterschied bei den Kaushītakin's: »welche nur immer aus dieser Welt dahinscheiden, die gelangen alle zum Monde« (Kaush. 1, 2.) Hierzu kommt, dass die Erlangung eines Leibes für die, welche wieder geboren werden, nicht möglich ist, ohne dass sie auf den Mond gelangen; denn da es heisst »bei der fünften Opferung«, so nötigt schon die Zahl der Opferungen, dies anzunehmen. Somit folgt, dass alle ohne Ausnahme zum Monde hinkommen. Und auch der Einwurf, dass es nicht angehe, für die Vollbringer der Opfer u.s.w., und für die andern dieselbe Art des Weges anzunehmen, trifft nicht zu, sofern für die andern auf der Mondscheibe ein Genuss nicht stattzufinden braucht.‹

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 490.
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