[491] 16. tatra api ca tad-vyāpārād avirodhaḥ
weil auch dort dessen Thätigkeit, ist kein Widerspruch.

[491] Auch in jenen sieben Höllen übt, wie anzunehmen ist, Yama die Thätigkeit eines Vorstehers, so dass hier kein Widerspruch vorliegt. Nämlich jene andern, Citragupta u.s.w., gelten nach der Smṛiti als Vorsteher nur, sofern sie durch Yama dazu bestallt worden sind.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 491-492.
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