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[491] Auch in jenen sieben Höllen übt, wie anzunehmen ist, Yama die Thätigkeit eines Vorstehers, so dass hier kein Widerspruch vorliegt. Nämlich jene andern, Citragupta u.s.w., gelten nach der Smṛiti als Vorsteher nur, sofern sie durch Yama dazu bestallt worden sind.