[488] 9. caraṇād, iti cen? na! upalakshaṇa-arthā, iti Kārshṇājiniḥ
wegen des Wandels, meint ihr? Nein, weil sie ihn bezeichnen soll; so Kārshṇājini.

›Das mag ja sein, aber die Schriftstelle, welche zum Erweise des Vorhandenseins eines Bodensatzes citiert wurde: »welche nun hier einen erfreulichen Wandel haben« (Chānd. 5, 10, 7), die lehrt ja doch, dass durch den Wandel (caraṇam) der Eingang in den Mutterschoss erfolge, und nicht durch den Bodensatz; ein anderes aber ist der Wandel und ein anderes der Bodensatz. Denn Wandel kann nichts anderes bedeuten als Aufführung (cāritram), Lebenswandel (ācāra), Charakter (ēīlam), unter dem Bodensatze hingegen wird ein von dem vergoltenen Werke übrig bleibendes Werk verstanden; und auch die Schrift bezeichnet Werk und Wandel als verschieden, denn es heisst: »[jenachdem er handelt,] jenachdem er wandelt, danach wird er geboren« (Bṛih. 4, 4, 5) und: »die Werke, welche untadelig sind, die sollst du betreiben, keine andern, was bei uns für guten Wandel gilt, das sollst du üben!« (Taitt. 1, 11, 2.) Daher die Schriftstelle, welche »wegen des Wandels« den Eingang in den Mutterschoss erfolgen lässt, für einen Bodensatz nichts beweist.‹ – Darauf erwidern wir: »nein! weil« diese Schriftstelle von dem Wandel eben den Bodensatz »bezeichnen soll; so« meint der Lehrer »Kārshṇājini«.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 488.
Lizenz:
Kategorien: