[548] 40. ›dharmaṃ‹ Jaiminir, ata' eva
›die Pflicht‹, meint Jaimini, aus denselben Gründen.

Hingegen meint der Lehrer Jaimini, ›dass »die Pflicht« dasjenige sei, welches die Frucht verleiht, und zwar »aus denselben Gründen«, nämlich weil die Schrift es lehre und wegen der Möglichkeit. Die Schrift lehrt es nämlich, indem sie z.B. sagt: »wer nach dem Himmel begehrt, der soll opfern«. | Hier ist es das Opfer, welches der Schriftvorschrift zufolge, sofern es zu einem Gegenstande des Thuns wird, den Himmel hervorbringt. Wäre dem nicht so, so würde der Opferdienst ohne ein [dabei interessiertes und] ihn betreibendes Subjekt sein, und eine Anweisung zu demselben wie die obige wäre zwecklos [was bei einem Vedaworte nicht anzunehmen ist]‹. – Aber ist damit nicht unsere Behauptung aufgegeben, dass das Werk, sofern es von Augenblick zu Augenblick zu nichte werde, die Frucht nicht hervorbringen könne? – ›Das schadet nicht, weil hier die Schrift Autorität ist. Soll die Schrift überhaupt Autorität sein, so muss man die Verbindung zwischen Werk und Frucht so, wie sie in der Schrift als möglich gelehrt wird, annehmen. Nun kann aber das Werk, welches vergeht, eine zeitweilig latent bleibende Frucht nicht anders verleihen, als indem es irgend ein Apūrvam hervorbringt. Wir müssen also schliessen, dass es ein Apūrvam gebe, sei es, dass man darunter irgend ein unsichtbares Fortbestehen des Werkes oder ein solches Vorausbestehen der Frucht annimmt; und dieses ist in der genannten Weise möglich; hingegen ist es nicht möglich, dass Gott die Frucht verleihe; denn aus einer einheitlichen Ursache kann nicht eine vielheitliche Wirkung entstehen; auch würde dann Gott ungerecht und grausam sein; ein Betreiben des Werkes aber würde zwecklos werden. Somit entspringt die Frucht lediglich aus der Pflicht‹; so ist die Meinung [des Jaimini].

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 548.
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