[526] 20. vṛiddhi-hrāsa-bhāk-tvam antarbhāvād; ubhaya-sāmańjasyād evam
Teilhabung an Wachstum und Abnahme, weil er darin enthalten; wegen [dieser] Übereinstimmung beider werden sie in solcher Weise [verglichen].

Dieser Vergleich ist vielmehr zutreffend, weil Übereinstimmung herrscht in dem Punkte, um welchen es sich handelt. Denn niemals ist es bei einem Vergleiche und Verglichenen möglich nachzuweisen, dass sie abgesehen von dem Punkte um den es sich handelt und in allen Stücken übereinkommen. Vielmehr würde bei einem Übereinkommen in allen Stücken das Verhältnis als Vergleich und Verglichenes aufgehoben sein. Auch ist es nicht unser schwacher Verstand, welcher diesen Vergleich mit der Sonne im Wasser aufgebracht hat, sondern der Schriftkanon hat ihn aufgebracht, und wir haben nur das Motiv desselben darzulegen. | ›Aber worin besteht denn die Ähnlichkeit, um die es sich handelt?‹ – Wir antworten: »in der Teilhabung an Wachstum und Abnahme«. Das in das Wasser fallende Abbild der Sonne wächst [wie Ēankara hier meint], wenn das Wasser wächst und nimmt ab, wenn das Wasser abnimmt; es bewegt sich, wenn das Wasser sich bewegt und spaltet sich, wenn das Wasser gespalten (geteilt) wird; in dieser Weise passt es sich der Beschaffenheit des Wassers an, während in Wirklichkeit die Sonne nicht in dieser Weise beschaffen ist. Ebenso ist auch das Brahman in Wirklichkeit unwandelbar und einartig und nimmt doch, sofern es in den Upādhi's des Leibes u.s.w. enthalten ist, an den Beschaffenheiten dieser Upādhi's, wie Wachstum, Abnahme u.s.w., gewissermassen teil. Weil somit in dieser Weise zwischen beiden, dem Vergleiche und dem Verglichenen, eine Übereinstimmung besteht, liegt kein Widerspruch vor.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 526.
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