[539] 29. pūrvavad vā
oder wie vorher.

Oder wie es vorher hiess, »wie bei dem Lichte u.s.w. ist die Unterschiedlosigkeit« (Sūtram 3, 2, 25), so mag es auch hier wiederum sein. Denn weil in dieser Weise die Bindung durch das[539] Nichtwissen bedingt ist, deshalb ist durch das Wissen eine Erlösung möglich. Wäre hingegen eine in absolut realem Sinne gebundene Seele anzunehmen, sei es, dass sie wie die Ringelungen der Schlange ein Zustand des höchsten Ātman, sei es, dass sie wie bei dem Lichte und seiner Grundlage ein einzelner Teil desselben wäre, so würde eine absolut reale Bindung sich nicht aufheben lassen, und der Erlösungskanon würde zwecklos sein. Übrigens bezeichnet dabei die Schrift keineswegs alle beide, die Ungetrenntheit und die Getrenntheit, als gleichberechtigt; vielmehr ist was sie lehren will nur die Ungetrenntheit, | während sie hingegen die Getrenntheit als die vormalige Annahme nur erwähnt, um das Gegenteil zu lehren. Somit liegt in dem Satze: »denn wie bei dem Lichte u.s.w. ist die Unterschiedlosigkeit« (Sūtram 3, 2, 25) die endgültige Auffassung.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 539-540.
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