[546] 37. anena sarvagatatvam, āyāma-ēabda-ādibhyaḥ
hierdurch ist seine Allgegenwart [erwiesen], wegen des Schriftwortes von der Erstreckung und andern.

Hierdurch, durch die Beseitigung der Bezeichnung als Brücke u.s.w., und durch die Berufung auf die »Ausschliessung alles andern«, ist auch die Allgegenwart des Ātman erwiesen, denn ohne dieses würde sie nicht erweisbar sein. Denn wenn die Bezeichnungen als Brücke u.s.w. im wörtlichen Sinne festgehalten würden, so würde eine Umgrenzung des Ātman sich ergeben, indem die Brücken u.s.w. von dieser Art beschaffen sind. Ebenso würde, wenn die Ausschliessung alles andern nicht geschähe, sofern eine jede Substanz gegen andere Substanzen sich abgrenzt, eine Begrenzung auch des Ātman sich ergeben. Es lässt sich aber die Allgegenwart desselben auch »aus dem Schriftworte von der Erstreckung und andern« ersehen. Das Schriftwort von der Erstreckung ist dasjenige, welches seine Alldurchdringung bekundet: »fürwahr, soweit sich jener Weltraum erstreckt, so weit erstreckt sich dieser Kaum innerhalb des Herzens« (Chānd. 8, 1, 3); – »dem Raume gleich, allgegenwärtig, ewig«; – »grösser als der Himmel, grösser als der Raum« (Ēatap. br. 10, 6, 3, 2); – »allgegenwärtig ist und ewig, fest ist und unbeweglich er« (Bhag. G. 2, 24); – diese und andere regulative Stellen der Schrift und Smṛiti geben die Allgegenwart des Ātman zu erkennen.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 546.
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