[143] 12. anya-bhāva-vyāvṛitteē ca
auch wegen der Ausschliessung anderer Möglichkeit.

»Auch wegen der Ausschliessung anderer Möglichkeit«, – auch aus diesem Grunde muss man unter dem Worte aksharam das Brahman verstehen, so dass die Befassung von allem bis zum Äther hin sein Werk und nicht das eines andern ist. Aber was heisst das: »wegen der Ausschliessung anderer Möglichkeit?« – »Andere Möglichkeit« ist die Möglichkeit eines andern; die Ausschliessung einer solchen ist die »Ausschliessung anderer Möglichkeit.«[143] Das heisst mit andern Worten: das andere, von Brahman Verschiedene, welches man hier als unter dem Worte aksharam zu verstehen mutmassen könnte, dessen Möglichkeit schliesst die Schrift selbst von diesem alles bis zum Äther hin befassenden Unvergänglichem aus, wenn sie sagt: »wahrlich dieses Unvergängliche, o Gārgī, ist sehend nicht gesehen, hörend nicht gehört, denkend nicht gedacht, erkennend nicht erkannt« (Bṛih. 3, 8, 11); hier würden die Bezeichnungen als »nicht gesehen« u.s.w. auch auf die Urmaterie passen, hingegen die Bezeichnungen als »sehend« u.s.w. passen nicht auf sie, wegen ihrer Ungeistigkeit. Und wenn es ebendaselbst weiter heisst: »nicht giebt es ausser ihm ein Sehendes, nicht giebt es ausser ihm ein Hörendes, nicht giebt es ausser ihm ein Denkendes, nicht giebt es ausser ihm ein Erkennendes« (Bṛih. 3, 8, 11), so darf man, wegen der in dieser Stelle vorliegenden Bestreitung einer Vielheitlichkeit des Ātman, unter dem Worte aksharam auch nicht die mit den Upādhi's behaftete verkörperte Seele verstehen, da durch die [vorhergehenden] Worte: »es ist ohne Auge, ohne Ohr, ohne Rede, ohne Manas« (Bṛih. 3, 8, 8) jede Behaftung mit Upādhi's [von dem höhern Brahman] ausgeschlossen wird. Ohne solche Upādhi's aber kann es gar keine verkörperte Seele geben. Darum ist [nicht sie, sondern] nur das höchste Brahman unter dem »Unvergänglichen« zu verstehen; das ist gewiss.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 143-144.
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