[182] 32. jyotishi bhāvāc ca
›auch weil im Lichte ihr Sein‹.

›Jene am Himmel befindliche Lichtscheibe, welche, Tag und Nacht mächtig schweifend, die Welt erleuchtet, auf diese [und die entsprechenden anderen Naturerscheinungen] beziehen sich die von Göttern, wie Āditya [dem Sonnengott] u.s.w., redenden Schriftworte, wie der gewöhnliche Gebrauch der Worte, sowie auch das in der angeführten Stelle weiterhin Folgende [Chānd. 3, 6, 4: »so lange Āditya im Osten aufgehen und im Westen untergehen wird«][182] beweist; und es geht nicht an, der Lichtscheibe, als hätte sie ein Herz u.s.w., Individualität, und, als hätte sie Gedanken, die [beim Brahmanwissen vorauszusetzende] Bedürftigkeit u.s.w. beizumessen, da sie offenbar ebenso wenig wie der Lehm und derartige Dinge Gedanken besitzt. Dasselbe gilt auch von Agni [Feuer und Gott des Feuers] und den übrigen.‹ – Nun ja, könnte man sagen, aber doch bleibt unsere Meinung unwiderlegt, da die Individualität u.s.w. der Götter u.s.w. sich aus den Mantra's (Hymnen und Sprüchen) und Arthavāda's (theologischen Erklärungen in den Brāhmaṇa's), aus den Itihāsa's und Purāṇa's (epischen und mythologischen Gedichten) sowie auch aus der Erfahrung er giebt. – ›Diese Behauptung bestreiten wir. Denn was zunächst die Erfahrung betrifft, so kommt dieser gar keine selbständige Beweiskraft zu; denn durch Erfahrung feststehend heisst eine Sache, welche nur aus den [weltlichen] Beweismitteln wie Wahrnehmung u.s.w., sofern deren Bestimmungen keinem Bedenken unterliegen, sich ergiebt. In unserm Falle aber | kommt keinem der [weltlichen Beweismittel wie] Wahrnehmung u.s.w. Beweiskraft zu. Auch die Itihāsa's und Purāṇa's erfordern, weil sie nur menschlichen Ursprungs sind, immer noch das Begründetsein durch eine weitere Autorität. Und was ferner die Arthavāda's betrifft, so stehen diese im einheitlichen Zusammenhange mit den [rituellen] Vorschriften und dienen zu deren Anempfehlung, daher sie nicht für sich allein bei der Frage nach der Individualität u.s.w. der Götter eine Ursache der Entscheidung abgeben können. Die Mantra's aber endlich, wie sie vom Schriftkanon u.s.w. zur Verwendung [bei den Ceremonien] anbefohlen werden, bilden einen integrierenden Teil der [rituellen] Verrichtungen, dienen zum Ausdrucke [des dabei Vorkommenden] und können daher in keiner Sache Beweiskraft haben‹, – wie jene [Anhänger des Jaimini] behaupten. ›Folglich‹, schliessen sie, ›ist es unmöglich, dass die Götter u.s.w. zum Brahmanwissen berufen seien.‹

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 182-183.
Lizenz:
Kategorien: