[160] 20. anya-arthaē ca parāmarēaḥ
und um des andern willen [geschieht] die Berührung.

›Die Berührung der individuellen Seele, welche im Verlaufe der Stelle von dem kleinen Raume in den Worten »nun aber diese Vollberuhigung« u.s.w. (Chānd. 8, 3, 4) sich zeigt, kann, wenn der kleine Raum auf den höchsten Gott gedeutet wird, weder den Zweck haben, eine Verehrung der individuellen Seele zu lehren, noch auch, eine Bestimmung des in Rede stehenden [höchsten Gottes] darzulegen. Somit scheint zu folgen, dass diese Berührung zwecklos ist.‹ – Darauf dient zur Antwort: »um des andern willen [geschieht] die Berührung« der individuellen Seele; also nicht, um bei der Natur der individuellen Seele stehen zu bleiben, sondern um bei der Natur des höchsten Gottes anzulangen. Nämlich so. Die hier unter dem Worte »Vollberuhigung« zu verstehende individuelle Seele, welche in der Thätigkeit des Wachens der Aufseher in dem Käfige des Leibes und der Sinnesorgane ist, und welche [im Schlafe], in den Adern umherschweifend, die aus den Vorstellungen des Wachens gezimmerten Traumbilder schaut, eben diese erhebt sich, einer inneren Zuflucht begehrend, über den zweifachen Wahn der Leiblichkeit [im Wachen und Träumen], indem sie im Tiefschlafe in das unter dem »höchsten Lichte« und dem »Raume« zu verstehende höchste Brahman eingeht, die Möglichkeit des individuellen Erkennens hinter sich lässt und dadurch in eigener Gestalt hervortritt. Das höchste Licht, in welches sie dabei eingeht, und durch das sie in eigener Gestalt hervortritt, dieses ist als der mit den Eigenschaften der Sündlosigkeit u.s.w. ausgestattete Ātman zu verehren. Dies ist der Zweck, »um dessen willen« die Berührung der individuellen Seele geschieht, welche man daher, auch wenn man die Stelle auf den höchsten Gott bezieht, hier zugeben kann.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 160.
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