[190] 35. kshatriyatva-gateē ca uttaratra Caitrarathena li gāt
und weil für den Schluss, dass er ein Kshatriya, weiterhin ein Indicium, dass er mit einem Caitraratha [zusammen erwähnt wird].

Dass Jānaēruti kein Ēūdra von Geburt ist, folgt ferner auch daraus, dass »weiterhin«, in der Ausführung des Gegenstandes, »für den Schlus, dass er ein Kshatriya« sei, »ein Indicium« vorliegt darin, »dass er mit einem Caitraratha«, nämlich mit dem Abhipratārin, der ein Kshatriya ist, zusammen erwähnt wird. Nämlich weiterhin bei Ausführung der Saṃvarga-Lehre kommt der aus der Familie des Citraratha stammende Kshatriya Abhipratārin vor; denn es heisst: »Es geschah einmal, dass der Sohn des Ēunaka, ein Kāpeya, und der Sohn des Kakshasena, Abhipratārin, als sie sich von ihrem Koche auftischen liessen, von einem Brahmanenschüler angebettelt wurden« (Chānd. 4, 3, 5.) Dass aber Abhipratārin aus der Familie des Citraratha stammt, muss man daraus schliessen, dass er mit einem Kāpeya verbunden erscheint; denn dass der Sohn des Citraratha mit den Kāpeya's verbunden war, ist aus der Stelle: »da nun vollbrachten für den Sohn des Citraratha die Kāpeya's das Opfer« (Pańcaviṇēa- br. 20, 12, 5) ersichtlich; wo aber die Opferpriester desselben Namens sind, da pflegen auch die Veranstalter des Opfers desselben Namens zu sein. Dass ferner Abhipratārin ein Kshatriya ist, muss man wiederum daraus schliessen, dass aus der Stelle: »darum ward der Abkömmling des Citraratha der einige Meister der Kriegerschaft« (Pańcaviṇēa-br. 20, 12, 5) die Zugehörigkeit [der Abkömmlinge des Citraratha] zur Kriegerkaste sich ergiebt. Mit diesem Kshatriya Abhipratārin zusammen also wird Jānaēruti in demselben | Lehrabschnitte erwähnt, und dies deutet darauf hin, dass auch er ein Kshatriya ist. Denn es ist das Gleichartige, was in der Regel zusammen erwähnt zu werden pflegt. – Und auch daraus, dass Jānaēruti als mit königlicher Macht, die sich in der Aussendung[190] des Truchsesses u.s.w. zeigt, ausgerüstet erscheint, ist auf seine Zugehörigkeit zur Kshatriyakaste zu schliessen. – Somit muss man [weil in dieser Erzählung das Wort Ēūdra in etymologischem Sinne zu nehmen ist] schliessen, dass ein wirklicher Ēūdra nicht zur Wissenschaft berufen sein kann.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 190-191.
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