[222] 11. na saṃkhyâ-upasaṃgrahâd api, nânâ-bhâvâd atirekhâc câ
auch nicht durch Zusammenfassung der Zahl, weil Ungleichartigkeit vorhanden und wegen des Überschiessens.

Nachdem auf diese Weise der Vers von der ajâ ausser Frage gestellt ist, so beruft sich der Sâ khya wieder auf einen andern Vers, in welchem es heisst (Bṛih. 4, 4, 17):


»In dem die fünf Fünfwesenheiten

Mitsamt dem Raum gegründet steh'n,

Den weiss als meine Seele ich,

Unsterblich, den Unsterblichen.« –


›In diesem Verse ist von fünf Fünfwesenheiten, d.h. von einer Fünfzahl die Rede, auf welche sich eine andere Fünfzahl bezieht, wie sich aus dem Zweimalstehen des Wortes »fünf« | ergiebt; diese fünf Fünfheiten also betragen zusammen fünfundzwanzig; gerade so viele aber wie durch diese Fünfundzwanzigzahl zu zählen beabsichtigt werden, gerade so viele werden von den Sâ khya's[222] an Principien aufgezählt, denn es heisst bei ihnen (Sâ khya-kârikâ 3):


»Erschaffend, nicht erschaffen ist die Urnatur,

Erschaffend und erschaffen zählen sieben wir,

Sechzehn an Zahl ist das, was nur erschaffen ist,

Nicht schaffend und auch nicht erschaffen ist der Geist;«


diese von der Smṛiti angenommenen fünfundzwanzig Principien werden in der in unserer Schriftstelle vorkommenden Fünfundzwanzigzahl zusammengefasst, und hieraus folgt, dass diese Principien, die Urmaterie u.s.w., auch schriftmässig sind.‹ – Auf diese Behauptung entgegnen wir: »auch nicht durch Zusammenfassung der Zahl« darf man hoffen, die Schriftmässigkeit der Urmaterie | u.s.w. zu erweisen; warum? »weil Ungleichartigkeit vorhanden«. Nämlich jene fünfundzwanzig Principien sind untereinander ungleichartig und tragen nicht nach Gruppen zu je fünf einen gemeinschaftlichen Charakter, so dass in der Fünfundzwanzig fünf andere Zahlen zu je fünf enthalten wären; wo aber ein solches einheitliches Band fehlt, da sind in einer Vielheit [nur Einheiten, aber] nicht Zahlengruppen wie Zweiheiten u.s.w. enthalten. – Man könnte einwenden: ›es ist eben nur die Fünfundzwanzigzahl, welche hier [multiplicando] durch ihre Teilzahlen angedeutet wird, ähnlich wie [addendo] in dem Verse:


»Der Jahre fünf und sieben liess nicht regnen

Der hundertkräftige Gott«, –


von einer regenlosen Zeit von zwölf Jahren die Rede ist.‹ – Aber auch das geht nicht. Denn schon das ist an dieser Meinung bedenklich, dass man zur Annahme einer uneigentlichen Ausdrucksweise seine Zuflucht nehmen muss. Hierzu aber kommt, dass das zweite Wort »fünf« mit dem Worte »Wesenheiten« zu dem Compositum »Fünfwesenheiten« verbunden ist; denn dass beide nur ein Wort bilden, steht durch den Sprachaccent fest [páñca pañcajanãḥ]; und bei einer andern Verwendung desselben Ausdruckes (Taitt. saṃh. 1, 6, 1, 2) heisst es: pañcânãṃ tvâ pañcajanãnâm, | wo also beide Begriffe nur ein Wort mit einem Accente und einem Casussuffixe bilden. Wegen dieser Composition nun ist es nicht zulässig, ein distributives Verhältnis anzunehmen, so dass pañca pañca hiesse »jedesmal fünf«. Darum [weil das distributive Verhältnis überhaupt ausgeschlossen ist], darf man nicht die Fünfzahl als zweimal gemeint auffassen und verstehen: »fünf zu je fünf«. Und überhaupt [selbst wenn keine Composition vorläge] kann die zweite Fünfzahl nicht durch die erste Fünfzahl näher bestimmt werden, so dass fünf Fünfzahlen herauskämen, weil diese [die erste Fünfzahl nur das Hauptwort »Wesenheiten«, aber][223] nicht das Nebenwort [die zweite Fünfzahl] näher zu bestimmen im Stande ist. – ›Aber wenn die »Wesenheiten«, nachdem ihnen schon eine Fünfzahl beigelegt ist, nochmals durch eine Fünfzahl näher bestimmt werden, so müssen sie doch als fünfundzwanzig angenommen werden, ebenso wie wenn ich fünf Fünfstücke habe, diese doch zusammen fünfundzwanzig Stück ausmachen!‹ – | Nein! antworten wir; denn bei den Fünfstücken ist es in der Ordnung, dass ich, da sie erst zusammengefasst werden sollen, frage, wie viele ihrer sind, weil noch der Wunsch besteht, ihre Anzahl zu erfahren, worauf sie dann als fünf Fünfstücke näher bestimmt werden; in unserm Falle hingegen ist durch das Wort »Fünfwesenheiten« schon von vorn herein die Anzahl bekannt, und da somit der Wunsch nicht mehr besteht, die Frage, wie viele ihrer sind, aufzuwerfen und ihre Anzahl zu erfahren, so können dieselben nicht noch erst als fünf Fünfwesenheiten näher bestimmt werden. Aber selbst wenn hierin eine weitere Bestimmung läge, so könnte diese doch nur eine solche der Fünfzahl [des Nebenbegriffes, nicht des Hauptbegriffes »Wesenheiten«] sein, und dass dies nicht zulässig ist, wurde bereits bemerkt. Somit können also mit den »fünf Fünfwesenheiten« nicht die fünfundzwanzig Principien [der Sâ khya's] gemeint sein. Ferner aber auch können diese fünfundzwanzig Principien nicht verstanden werden »wegen des Überschiessens«. Es findet nämlich, wegen des Âtman und des Âkâça [die in unserer Stelle neben den fünf Fünfwesenheiten noch besonders erwähnt werden] ein Überschiessen über die Fünfundzwanzigzahl statt. Denn was zunächst den Âtman betrifft, so wird dieser an unserer Stelle, indem es sich um das »Gegründetsein« [der fünf Fünfwesenheiten] handelt, | als der Träger derselben bezeichnet, sofern dasjenige was (Pṛih. 4, 4, 17) durch den Lokativ »in dem« angedeutet wird, in den folgenden Worten »den weiss als meine Seele ich« als der Âtman wieder aufgenommen wird. Der Âtman aber ist so viel wie der geistige Purusha [der Sâ khyalehre]; dieser nun ist in der Fünfundzwanzigzahl [ihrer Principien] schon einbegriffen, und es geht nicht an, ein und dasselbe als das Getragene und zugleich als den Träger anzunehmen; mag man aber auch eine andere Sache [unter dem Träger] verstehen, jedenfalls ergiebt sich ein Überschuss über die Zahl der Principien, welcher mit der Grundanschauung [des Sâ khyasystemes] in Widerspruch steht. Ebenso, wenn es ferner noch (Bṛih. 4, 4, 17) heisst: »mitsamt dem Raum gegründet stehn«, so ist auch diese besondere Erwähnung des Raumes (âkâça), der schon in der Fünfundzwanzigzahl einbegriffen war, nicht zulässig; versteht man aber darunter etwas anderes, so tritt der schon gerügte Fehler [einer Überschreitung der Fünfundzwanzigzahl] ein. – Wie kann man auch überhaupt wegen des blossen Vorkommens einer Zahl sogleich denken, dass die sonst von der Schrift nicht[224] gelehrten fünfundzwanzig Principien damit gemeint seien, zumal das hier gebrauchte Wort jana von diesen Principien nicht gebräuchlich ist, und die Zahl sich auch dadurch erklärt, dass man an etwas anderes denkt. – ›Aber was soll man denn unter den fünf | Fünfwesenheiten verstehen?‹ – Wir antworten: nach der Bestimmung der [grammatischen] Smṛiti: »Himmelsrichtung und Zahl [werden komponiert] nur in Namen« (Pâṇini 2, 1, 50), muss es ein Name sein, zu welchem die Worte »fünf« und »Wesenheiten« komponiert werden, und somit muss es mit Beziehung auf eine konventionelle Benennung geschehen, dass hier von gewissen »Fünfwesenheiten« die Rede ist, nicht aber mit Beziehung auf die Principien der Sâ khyalehre; und um hervorzuheben, wie viele der »Fünfwesenheiten« sind, wird nochmals die Zahl »fünf« hinzugefügt, wobei der Sinn ist, dass es gewisse sogenannte »Fünfwesenheiten« giebt, und dass derselben fünf sind; etwa, wie wenn man sagt: »die Sieben-ṛishi's [das Siebengestirn] sind sieben«.

Aber wer sind diese sogenannten »Fünfwesenheiten«? – Darauf dient zur Antwort:

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 222-225.
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